LEG-Tarife

Die Tarife für Lieferung und Bezug von LEG-Strom sind so definiert, dass der Preisvorteil der LEG gegenüber der Grundversorgung durch die EKZ hälftig je an den Bezüger und den Produzenten weitergereicht wird. Der Preisvorteil entsteht aus der Differenz zwischen dem Energiepreis in der Grundversorgung und der Rückliefervergütung, sowie der reduzierten Netznutzungsgebühren.

Die Energiepreise und die Rückliefervergütung ändern sich quartalsweise. Die Rückliefervergütung ist ab 2026 schweizweit einheitlich geregelt und orientiert sich am Referenz-Marktpreis der erst nach Ablauf des Quartals bestimmt wird. Somit ändern sich auch die LEG-Tarife quartalsweise und sind erst nach der Publikation des Referenz-Marktpreises bekannt.

LEG-Tarife 2026

Die Rückliefertarife und die HKN Vergütung für Q1/26 – Q3/26 sind jetzt bekannt.

Basierend auf den letzten verfügbaren Referenz-Marktpreisen (Q4/25) erwarten wir für Q4/26 bei gleichbleibenden Referenz-Marktpreisen die folgenden Tarife.

Bezugstarife

Preise für Bezug von LEG-Strom (in Rp./kWh inkl. MWST):

LEGJan. – MärzApr. – JuniJuli – Sep.Okt. – Dez.
Energie115.62310.98711.957215.066
Netz34.8664.8664.8664.866
Abgaben43.4403.4403.4403.440
Total23.92919.29320.26323.372
Vorteil LEG2.0011.9871.0172.558

Preise für Bezug von Reststrom bzw. ohne Teilnahme an der LEG (in Rp./kWh inkl. MWST):

EKZJan. – MärzApr. – JuniJuli – Sep.Okt. – Dez.
Energie14.3809.7309.73014.380
Netz8.1108.1108.1108.110
Abgaben3.4403.4403.4403.440
Total25.93021.28021.28025.930

Rückliefertarife

Preise für die Einspeisung von LEG-Strom (in Rp./kWh inkl. MWST):

LEGJan. – MärzApr. – JuniJuli – Sep.Okt – Dez.
Energie515.44510.98711.957615.066
Total15.44510.98711.95715.066
Vorteil LEG2.1791.9871.0172.558

Preise für die Einspeisung von Solarstromüberschuss bzw. ohne Teilnahme an der LEG (in Rp./kWh inkl. MWST):

EKZJan. – MärzApr. – JuniJuli – Sep.Okt – Dez.
Energie10.2666.0008.5409.508
HKN3.0003.0002.4003.000
Total13.2669.00010.94012.508

LEG-Tarife 2027

Ab 2027 richtet sich die Basisvergütung nicht mehr nach den quartalsweise berechneten Referenz-Marktpreis, sondern nach dem Spot-Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung. Zusätzlich zu der individuellen Basisvergütung wird eine Minimalvergütungsprämie für den eingespeisten Strom ausbezahlt. Die Höhe der Prämie entspricht der Differenz zwischen dem Referenz-Marktpreis und der Minimalvergütung.

Für die Berechnung der LEG-Preise werden wir weiterhin den Referenz-Marktpreis inkl. HKN bzw. die Minimalvergütung von Anlagen bis 30 kWp als Einspeisetarif pro Quartal verwenden. Somit gelten für alle Teilnehmer unabhängig von der Menge und dem Zeitpunkt der Einspeisung die gleichen Tarife für LEG-Strom.

Basierend auf den letzten verfügbaren Referenz-Marktpreisen (Q4/25-Q3/26) erwarten wir für 2027 bei gleichbleibenden Referenz-Marktpreisen die folgenden Tarife.

Bezugstarife

Preise für Bezug von LEG-Strom (in Rp./kWh inkl. MWST):

LEGJan. – MärzApr. – JuniJuli – Sep.Okt. – Dez.
Energie15.2489.59510.86514.869
Netz4.7704.7704.7704.770
Abgaben3.2603.2603.2603.260
Total23.27817.62518.89522.899
Vorteil LEG1.9823.0951.8252.361

Preise für Bezug von Reststrom bzw. ohne Teilnahme an der LEG (in Rp./kWh inkl. MWST):

EKZJan. – MärzApr. – JuniJuli – Sep.Okt. – Dez.
Energie14.0509.5109.51014.050
Netz7.9507.9507.9507.950
Abgaben3.2603.2603.2603.260
Total25.26020.72020.72025.260

Rückliefertarife

Preise für die Einspeisung von LEG-Strom (in Rp./kWh inkl. MWST):

LEGJan. – MärzApr. – JuniJuli – Sep.Okt – Dez.
Energie15.2489.59510.86514.869
Total15.2489.59510.86514.869
Vorteil LEG1.9823.0951.8252.361

Preise für die Einspeisung von Solarstromüberschuss bzw. ohne Teilnahme an der LEG (in Rp./kWh inkl. MWST):

EKZJan. – MärzApr. – JuniJuli – Sep.Okt – Dez.
Energie10.2666.0008.5409.508
HKN3.0000.5000.5003.000
Total13.2666.5009.04012.508
  1. Wird von der LEG in Rechnung gestellt ↩︎
  2. Der Tarif musste nach der Rechnungstellung angepasst werden, da die EKZ die Q3/26 HKN Vergütung von 3 Rp./kWh auf 2.4 Rp./kWh gekürzt hat. Wird mit der Q4/24 Rechnung/Vergütung korrigiert. ↩︎
  3. Wird von der EKZ in Rechnung gestellt ↩︎
  4. Wird von der EKZ in Rechnung gestellt ↩︎
  5. Für LEG-Strom werden keine HKN ausgestellt, da es als Eigenverbrauch innerhalb der LEG gilt. ↩︎
  6. Der Tarif musste nach der Rechnungstellung angepasst werden, da die EKZ die Q3/26 HKN Vergütung von 3 Rp./kWh auf 2.4 Rp./kWh gekürzt hat. Wird mit der Q4/24 Rechnung/Vergütung korrigiert. ↩︎